PARTNER
검증된 파트너 제휴사 자료

대규모 피해와 손해배상 (Zivilrechtliche Zurechnungen von Massenschäden)

한국학술지에서 제공하는 국내 최고 수준의 학술 데이터베이스를 통해 다양한 논문과 학술지 정보를 만나보세요.
28 페이지
기타파일
최초등록일 2025.04.10 최종저작일 2016.06
28P 미리보기
대규모 피해와 손해배상
  • 미리보기

    서지정보

    · 발행기관 : 한국민사법학회
    · 수록지 정보 : 민사법학 / 75권 / 421 ~ 448페이지
    · 저자명 : 신유철

    초록

    Das Phänomen massenhafter Schädigungen in der modernen Risiko- gesellschaft verursacht neue Probleme: die zivilrechtlichen Zurechnungen der Massenschäden sowie die damit verbundenen versicherungsrechtlichen und verfahrensrechtlichen Methoden der kollektiven Schadensregulierung und Streitbeilegung.
    Das wesentliche Merkmal der Massenschäden, die durch eine einzige Ursache oder durch eine Reihe gleichartiger Ursachen hervorgerufen wer- den können, ist die Vielheit von Geschädigten. Im Zivilrecht steht jedoch die individuelle Zurechnung der Einzelschäden im Vordergrund. Die Zu- rechnungsprobleme der Massenschäden werden daher in der tradierten Zivilrechtslehre des Schadensersatzes im Rahmen der haftungsbegründen- den und haftungsausfüllenden Kausalität sowie der gerechten Beweislast- verteilung gelöst.
    Der Schaden im Zivilrecht setzt eine Beeinträchtigung eines subjektiven Rechts voraus. Der ersatzfähige Schaden ist in diesem Sinne als einen (materiellen und immateriellen) Nachteil an einem rechtlich geschützten Interesse definierbar. Das Ausmaß des Schutzes eines Interesses bestimmt sich nach dessen Natur; je höher dessen Wert, Abgrenzbarkeit und Offen- kundigkeit ist, desto weitergehender ist der Schutz. Die Rangordnung der Rechte bzw. Rechtsgüter ist daher für die Konstruktion des zivilen Haf- tungsrechts von grundlegender Bedeutung. Die Persönlichkeitsrechte müssen den weitestgehenden, und die dinglichen Rechte den weitgehenden Schutz genießen; die reinen Vermögensinteressen und Obligationen können relativ geringer geschutzt werden. Die Probleme der Massenschäden sollen deshalb nach den Schadensarten, also Personen-, Sach- und Vermögensschaden, differenziert betrachtet werden.
    Bei den meisten Massenunfällen, die Personen- und Sachschäden verur- sachen, kommen die Regelungen einer verschärften Verschuldenshaftung bzw. Gefährdungshaftung zur Anwendung. Dies bedeutet allerdings nicht, dass alle Geschädigten in der Tat Entschädigungsleistungen erhalten können. Es ist daher sehr wichtig, jedes Unternehmen, dessen Aktivität eine besondere Gefahrenquelle darstellt, sowie alle Inhaber der gefährlichen Anlagen eine genügende Deckungsvorsorge treffen zu lassen. Im Falle der mangelnden Deckungsmasse soll die Rangordnung der Rechte bzw. Rechtsgüter hinreichend berücksigtigt werden.
    Die Risiken der zufälligen Schadensereignisse sind individuell unvorher- sehbar und unbeherrschbar. Mit Hilfe des Gesetzes der großen Zahlen werden jedoch die Risiken kollektiv kalkulierbar. Die Zurechnung der Scha- densrisiken ist daher untrennbar mit dem Versicherungswesen verbunden. Es gilt hierbei zu achten, dass die Kostenverteilung der Prämie bei der primären Schadensversicherung vernünftiger und gerechter ist als bei der sekundären Haftpflichtversicherung. Zur Verschärfung der Schadenshaftung im Hinblick auf die Möglichkeit der Haftpflichtversicherung ist es daher stets zu prüfen, ob eine solche Ausdifferenzierung des betreffenden Risikos durch eine bessere Risikosteuerung gerechtfertigt ist.
    Beim Zusammentreffen von Schadensersatz und Versicherungsschutz be- stehen drei Gestaltungsmöglichkeiten im Dreieckverhältnis zwischen Schä- diger, Geschädigten und Versicherung: die Kummulation, Zession und Li- beration. In den meisten Massenunfällen kommen diese drei Gestaltungs- möglichkeiten in Betracht.
    In den Straßenverkehrsunfällen geht etwa die Hälfte der gesamten Personenschäden, die eigentlich auf den Gefahren des Autobetriebs beruhen und nach dem Gedanken der Gefährdungshaftung der Risikogemeinschaft der Kfz.-Halter bzw. deren Haftpflichversicherern zugerechnet werden müßten, wegen der Anwendung der Mitverschuldensregel auf die Sozialversicherungsträger über. Für die gerechte Prämienbildung und damit die Optimierung des Autogebrauchs wäre es m. E. besser, die Kfz.-Perso- nenschäden von dem Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung auszu- schließen und eine obligatorische Kfz.-Personenversicherung einzuführen.
    Der Zivilprozess ist eigentlich auf die Durchsetzung individueller Ansprü- che ausgerichtet. Das Phänomen der Massenschäden verursacht in diesem Zusammenhang Probleme in zwei verschiedenen Richtungen: Klagen- abstinenz und Klagenmultiplizität.
    In der Fallgruppe massenhafter Bagatellschäden haben die Geschädigten angesichts des Prozess- und Kostenrisikos kein vernünftiges Interesse, Klage zu erheben; der Schädiger genießt jedoch wegen der Vielzahl von Geschädigten einen lukrativen Gewinn. Zur wirksamen Unterbindung un- lauterer Verhaltensweisen der Unternehmer sollen daher die Gewinnab- schöpfungsklagen eingeführt werden.
    In Fällen der echten Massenschäden, in denen größere Individualschäden ent- stehen, entsteht ein Problem der Massenprozesse, welches unter dem Aspekt der Prozessökonomie gelöst werden muss. Die Erleichterung und Beschleunigung der privaten Rechtsdurchsetzung sowie die Reduzierung der Justizbelastung können durch die prozessuale Bündelung von Individual- ansprüchen in Form von Gruppenklagen oder im Wege der Anspruchs- abtretung erreicht werden. Es gibt auch Methoden, die Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen: Mediation, Schlichtung, oder Schiedsverfahren. Zur Entlastung der Justiz werden auch die Muster- bzw. Testverfahren expermentiert.
    Außerhalb des Rahmens des zivilen Haftungsrechts liegen die sog. ökologi- schen Schäden, die keinem Rechtssubjekt zugeordnet werden können. Zur Haftung wegen Umweltschäden gibt es zwei Regelungsmodelle: die Erweiterung des Ersatzanspruches der geschädigten Privatpersonen für die Wiederherstellung des ursprünglichen Naturzustandes oder die delikts- rechtliche Erfassung der Umweltschäden im Sinne des kollektiven Scha- dens.

    영어초록

    Das Phänomen massenhafter Schädigungen in der modernen Risiko- gesellschaft verursacht neue Probleme: die zivilrechtlichen Zurechnungen der Massenschäden sowie die damit verbundenen versicherungsrechtlichen und verfahrensrechtlichen Methoden der kollektiven Schadensregulierung und Streitbeilegung.
    Das wesentliche Merkmal der Massenschäden, die durch eine einzige Ursache oder durch eine Reihe gleichartiger Ursachen hervorgerufen wer- den können, ist die Vielheit von Geschädigten. Im Zivilrecht steht jedoch die individuelle Zurechnung der Einzelschäden im Vordergrund. Die Zu- rechnungsprobleme der Massenschäden werden daher in der tradierten Zivilrechtslehre des Schadensersatzes im Rahmen der haftungsbegründen- den und haftungsausfüllenden Kausalität sowie der gerechten Beweislast- verteilung gelöst.
    Der Schaden im Zivilrecht setzt eine Beeinträchtigung eines subjektiven Rechts voraus. Der ersatzfähige Schaden ist in diesem Sinne als einen (materiellen und immateriellen) Nachteil an einem rechtlich geschützten Interesse definierbar. Das Ausmaß des Schutzes eines Interesses bestimmt sich nach dessen Natur; je höher dessen Wert, Abgrenzbarkeit und Offen- kundigkeit ist, desto weitergehender ist der Schutz. Die Rangordnung der Rechte bzw. Rechtsgüter ist daher für die Konstruktion des zivilen Haf- tungsrechts von grundlegender Bedeutung. Die Persönlichkeitsrechte müssen den weitestgehenden, und die dinglichen Rechte den weitgehenden Schutz genießen; die reinen Vermögensinteressen und Obligationen können relativ geringer geschutzt werden. Die Probleme der Massenschäden sollen deshalb nach den Schadensarten, also Personen-, Sach- und Vermögensschaden, differenziert betrachtet werden.
    Bei den meisten Massenunfällen, die Personen- und Sachschäden verur- sachen, kommen die Regelungen einer verschärften Verschuldenshaftung bzw. Gefährdungshaftung zur Anwendung. Dies bedeutet allerdings nicht, dass alle Geschädigten in der Tat Entschädigungsleistungen erhalten können. Es ist daher sehr wichtig, jedes Unternehmen, dessen Aktivität eine besondere Gefahrenquelle darstellt, sowie alle Inhaber der gefährlichen Anlagen eine genügende Deckungsvorsorge treffen zu lassen. Im Falle der mangelnden Deckungsmasse soll die Rangordnung der Rechte bzw. Rechtsgüter hinreichend berücksigtigt werden.
    Die Risiken der zufälligen Schadensereignisse sind individuell unvorher- sehbar und unbeherrschbar. Mit Hilfe des Gesetzes der großen Zahlen werden jedoch die Risiken kollektiv kalkulierbar. Die Zurechnung der Scha- densrisiken ist daher untrennbar mit dem Versicherungswesen verbunden. Es gilt hierbei zu achten, dass die Kostenverteilung der Prämie bei der primären Schadensversicherung vernünftiger und gerechter ist als bei der sekundären Haftpflichtversicherung. Zur Verschärfung der Schadenshaftung im Hinblick auf die Möglichkeit der Haftpflichtversicherung ist es daher stets zu prüfen, ob eine solche Ausdifferenzierung des betreffenden Risikos durch eine bessere Risikosteuerung gerechtfertigt ist.
    Beim Zusammentreffen von Schadensersatz und Versicherungsschutz be- stehen drei Gestaltungsmöglichkeiten im Dreieckverhältnis zwischen Schä- diger, Geschädigten und Versicherung: die Kummulation, Zession und Li- beration. In den meisten Massenunfällen kommen diese drei Gestaltungs- möglichkeiten in Betracht.
    In den Straßenverkehrsunfällen geht etwa die Hälfte der gesamten Personenschäden, die eigentlich auf den Gefahren des Autobetriebs beruhen und nach dem Gedanken der Gefährdungshaftung der Risikogemeinschaft der Kfz.-Halter bzw. deren Haftpflichversicherern zugerechnet werden müßten, wegen der Anwendung der Mitverschuldensregel auf die Sozialversicherungsträger über. Für die gerechte Prämienbildung und damit die Optimierung des Autogebrauchs wäre es m. E. besser, die Kfz.-Perso- nenschäden von dem Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung auszu- schließen und eine obligatorische Kfz.-Personenversicherung einzuführen.
    Der Zivilprozess ist eigentlich auf die Durchsetzung individueller Ansprü- che ausgerichtet. Das Phänomen der Massenschäden verursacht in diesem Zusammenhang Probleme in zwei verschiedenen Richtungen: Klagen- abstinenz und Klagenmultiplizität.
    In der Fallgruppe massenhafter Bagatellschäden haben die Geschädigten angesichts des Prozess- und Kostenrisikos kein vernünftiges Interesse, Klage zu erheben; der Schädiger genießt jedoch wegen der Vielzahl von Geschädigten einen lukrativen Gewinn. Zur wirksamen Unterbindung un- lauterer Verhaltensweisen der Unternehmer sollen daher die Gewinnab- schöpfungsklagen eingeführt werden.
    In Fällen der echten Massenschäden, in denen größere Individualschäden ent- stehen, entsteht ein Problem der Massenprozesse, welches unter dem Aspekt der Prozessökonomie gelöst werden muss. Die Erleichterung und Beschleunigung der privaten Rechtsdurchsetzung sowie die Reduzierung der Justizbelastung können durch die prozessuale Bündelung von Individual- ansprüchen in Form von Gruppenklagen oder im Wege der Anspruchs- abtretung erreicht werden. Es gibt auch Methoden, die Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen: Mediation, Schlichtung, oder Schiedsverfahren. Zur Entlastung der Justiz werden auch die Muster- bzw. Testverfahren expermentiert.
    Außerhalb des Rahmens des zivilen Haftungsrechts liegen die sog. ökologi- schen Schäden, die keinem Rechtssubjekt zugeordnet werden können. Zur Haftung wegen Umweltschäden gibt es zwei Regelungsmodelle: die Erweiterung des Ersatzanspruches der geschädigten Privatpersonen für die Wiederherstellung des ursprünglichen Naturzustandes oder die delikts- rechtliche Erfassung der Umweltschäden im Sinne des kollektiven Scha- dens.

    참고자료

    · 없음
  • 자주묻는질문의 답변을 확인해 주세요

    해피캠퍼스 FAQ 더보기

    꼭 알아주세요

    • 자료의 정보 및 내용의 진실성에 대하여 해피캠퍼스는 보증하지 않으며, 해당 정보 및 게시물 저작권과 기타 법적 책임은 자료 등록자에게 있습니다.
      자료 및 게시물 내용의 불법적 이용, 무단 전재∙배포는 금지되어 있습니다.
      저작권침해, 명예훼손 등 분쟁 요소 발견 시 고객센터의 저작권침해 신고센터를 이용해 주시기 바랍니다.
    • 해피캠퍼스는 구매자와 판매자 모두가 만족하는 서비스가 되도록 노력하고 있으며, 아래의 4가지 자료환불 조건을 꼭 확인해주시기 바랍니다.
      파일오류 중복자료 저작권 없음 설명과 실제 내용 불일치
      파일의 다운로드가 제대로 되지 않거나 파일형식에 맞는 프로그램으로 정상 작동하지 않는 경우 다른 자료와 70% 이상 내용이 일치하는 경우 (중복임을 확인할 수 있는 근거 필요함) 인터넷의 다른 사이트, 연구기관, 학교, 서적 등의 자료를 도용한 경우 자료의 설명과 실제 자료의 내용이 일치하지 않는 경우

찾으시던 자료가 아닌가요?

지금 보는 자료와 연관되어 있어요!
왼쪽 화살표
오른쪽 화살표
문서 초안을 생성해주는 EasyAI
안녕하세요. 해피캠퍼스의 방대한 자료 중에서 선별하여 당신만의 초안을 만들어주는 EasyAI 입니다.
저는 아래와 같이 작업을 도와드립니다.
- 주제만 입력하면 목차부터 본문내용까지 자동 생성해 드립니다.
- 장문의 콘텐츠를 쉽고 빠르게 작성해 드립니다.
- 스토어에서 무료 캐시를 계정별로 1회 발급 받을 수 있습니다. 지금 바로 체험해 보세요!
이런 주제들을 입력해 보세요.
- 유아에게 적합한 문학작품의 기준과 특성
- 한국인의 가치관 중에서 정신적 가치관을 이루는 것들을 문화적 문법으로 정리하고, 현대한국사회에서 일어나는 사건과 사고를 비교하여 자신의 의견으로 기술하세요
- 작별인사 독후감
해캠 AI 챗봇과 대화하기
챗봇으로 간편하게 상담해보세요.
2025년 07월 31일 목요일
AI 챗봇
안녕하세요. 해피캠퍼스 AI 챗봇입니다. 무엇이 궁금하신가요?
2:33 오후