• AI글쓰기 2.1 업데이트
  • AI글쓰기 2.1 업데이트
  • AI글쓰기 2.1 업데이트
  • AI글쓰기 2.1 업데이트
PARTNER
검증된 파트너 제휴사 자료

계약각론 및 사무관리법의 개정착안점에 관한 소고 (Überlegungen für die Reform der einzelnen Verträge und der Geschäftsführung ohne Auftrag im koreanischen BGB)

29 페이지
기타파일
최초등록일 2025.06.27 최종저작일 2010.12
29P 미리보기
계약각론 및 사무관리법의 개정착안점에 관한 소고
  • 미리보기

    서지정보

    · 발행기관 : 한국민사법학회
    · 수록지 정보 : 민사법학 / 52권 / 457 ~ 485페이지
    · 저자명 : 최봉경

    초록

    Im folgenden sind aus räumlichen Gründen nur die Entwürfe und ganz kurze Begründung der Reformkommission des Koreanischen Bürgerlichen Gesetzbuches bezüglich des einzelnen Vertragsverhältnisses zusammengestellt. Über die Einzelheiten wird auf die betroffenen Stellen im Text verwiesen.[표]§556 Abs. 1 Nr. 1 g.F. nennt nur „eine strafbare Handlung„ als Undankbare Handlung ausser Verweigerung der Unterhaltspflichtserfüllung von Nr. 2. Dies hat die 4. UK zu eng bewertet, so dass sie sich einigt, die Undankbarkeitsgründe zu erweitern, zwar um „Misshandlungen oder sonstige erhebliche Missbehandlungen gegenüber dem Schenker, dessen Ehegatten oder Verwandte in gerader Linie„.[표]Die 4. UK hat auch zum Diskussionsgegenstand gemacht, ob eine allgemeine Vorschrift über Schutzpflicht in KBGB eingefügt werden soll, wenn ja, wo denn.
    Der allgemeine Teil vom Vertragsrecht kam auch als Alternative in Frage, die UK bleibt jedoch bei der §655 2 und auch einig, dass sie keine unabdingbare darstellt.[표]§667 g.F. kennt nur Beseitigung des Mangels und Schadensersatz als Gewährleistungsfolgen, nun will die 4. UK die Gewährleistungspflichten um einen Typus erweitern; Minderung der Vergütung. Denn es hat sich auch aus der Perspektiv der Rechtsvergleichung für beide Teile des Werkvertrages leichter erwiesen. §638 BGB,3.2.9.04 Uchida E fanden Berücksichtigung. Bei Uchida E steht man jedoch vor der Alternative, die die jetzige Form des JBGB aufrechterhalten will. §634 JBGB nähmlich ähnelt dem §667 KBGB. Im Übrigen wird dieser DE dann besonders stark in Erwägung gezogen, wenn das Kaufrecht einen Minderungsanspruch in die Gewährleistungspflichten einfügen würde. Die Rechtsbehelfe von beiden Vertragstypen sollten sich möglichst in Pararell entwickeln wie in BGB.[표]Nach dem geltenden KBGB kann eine Partei den Vertrag aufheben, wenn die Zweckerreichung des Vertrages unmöglich wird, wobei die Nichterfüllung meist wesentlich sein müsste. Nach §668 KBGB kann der Besteller aber ausnahmsweise nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn wenn der Vertrag auf den Aufbau eines Gebäudes oder Bauwerks gerichtet ist. Damit will man berücksichtigen, dass Gebäude oder Bauwerk sozial wirtschaftlich kostbares ist.
    Die 4. UK möchte diesmal etwas anders überlegen und vorschlagen dass Gebäude oder Bauwerk mit schwerem Mangel im Gegenteil höhere Kosten verursachen können. Des weiteren hat das KHG auch mal entschieden, dass der Bestellter in ähnlich gelagertem Fall den Vertrag aufheben könne(KHG 2003. 11. 14,2002da2485(ÖGB 2003ha, S. 2329); es ging um einen Kaufvertrag vom Appartement,für den „Act on the ownership and management of aggregate building„ §9 I gilt,der wiederum auf §667 671 KBGB hinweist. Das KHG hat hierbei ausdrücklich verweigert, §668 S. 2 anzuwenden).
    Dies will die 4. UK nicht ausser Acht lassen[표]Hierbei muss man schon §272 in Rücksicht nehmen, der das Eigentum zur gesamten Hand regelt. §272 heisst dass „zur Verfügung über die Sache oder deren Veränderung die Zustimmung aller Gesamthänder erforderlich ist und jeder Gesamthänder jeoch berechtigt ist, die Erhaltungsmassmahmen allein zu treffen„.
    Also das KBGB kennt das Gesamthandeigentum und hat, anders als in Japan,Spezialvorschriften(§§271 274) dafür. Gesellschaftsvermögen gehört auch zum Gesamthandeigentum, dennoch hat das Gesellschaftvertragsrecht von §272abweichende Regelung getroffen, nämlich Angelegenheiten der Gesellschaft werden durch Beschluss der Mehrheit aller Gesellschafter geordnet. Steht die Geschäftsführung mehreren Gesellschaftern zu, so muss sie durch die Mehrheit der Stimmen entschieden werden. Demgemäss ist, mindest vom Wortsinn aus, nicht herzuleiten, dass zur Verfügung über die Gesellschaftsvermögen oder deren Veränderung die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich ist. Auch das KHG hat sich der Ansicht angeschlossen. KHG 2010.4.29, 2007da18911(ÖGB 2010sang, S. 969)stellte fest dass §706 II dem §272 Vorrang hat(Schon KHG 1998. 3. 13, 95da30345).

    영어초록

    Im folgenden sind aus räumlichen Gründen nur die Entwürfe und ganz kurze Begründung der Reformkommission des Koreanischen Bürgerlichen Gesetzbuches bezüglich des einzelnen Vertragsverhältnisses zusammengestellt. Über die Einzelheiten wird auf die betroffenen Stellen im Text verwiesen.[표]§556 Abs. 1 Nr. 1 g.F. nennt nur „eine strafbare Handlung„ als Undankbare Handlung ausser Verweigerung der Unterhaltspflichtserfüllung von Nr. 2. Dies hat die 4. UK zu eng bewertet, so dass sie sich einigt, die Undankbarkeitsgründe zu erweitern, zwar um „Misshandlungen oder sonstige erhebliche Missbehandlungen gegenüber dem Schenker, dessen Ehegatten oder Verwandte in gerader Linie„.[표]Die 4. UK hat auch zum Diskussionsgegenstand gemacht, ob eine allgemeine Vorschrift über Schutzpflicht in KBGB eingefügt werden soll, wenn ja, wo denn.
    Der allgemeine Teil vom Vertragsrecht kam auch als Alternative in Frage, die UK bleibt jedoch bei der §655 2 und auch einig, dass sie keine unabdingbare darstellt.[표]§667 g.F. kennt nur Beseitigung des Mangels und Schadensersatz als Gewährleistungsfolgen, nun will die 4. UK die Gewährleistungspflichten um einen Typus erweitern; Minderung der Vergütung. Denn es hat sich auch aus der Perspektiv der Rechtsvergleichung für beide Teile des Werkvertrages leichter erwiesen. §638 BGB,3.2.9.04 Uchida E fanden Berücksichtigung. Bei Uchida E steht man jedoch vor der Alternative, die die jetzige Form des JBGB aufrechterhalten will. §634 JBGB nähmlich ähnelt dem §667 KBGB. Im Übrigen wird dieser DE dann besonders stark in Erwägung gezogen, wenn das Kaufrecht einen Minderungsanspruch in die Gewährleistungspflichten einfügen würde. Die Rechtsbehelfe von beiden Vertragstypen sollten sich möglichst in Pararell entwickeln wie in BGB.[표]Nach dem geltenden KBGB kann eine Partei den Vertrag aufheben, wenn die Zweckerreichung des Vertrages unmöglich wird, wobei die Nichterfüllung meist wesentlich sein müsste. Nach §668 KBGB kann der Besteller aber ausnahmsweise nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn wenn der Vertrag auf den Aufbau eines Gebäudes oder Bauwerks gerichtet ist. Damit will man berücksichtigen, dass Gebäude oder Bauwerk sozial wirtschaftlich kostbares ist.
    Die 4. UK möchte diesmal etwas anders überlegen und vorschlagen dass Gebäude oder Bauwerk mit schwerem Mangel im Gegenteil höhere Kosten verursachen können. Des weiteren hat das KHG auch mal entschieden, dass der Bestellter in ähnlich gelagertem Fall den Vertrag aufheben könne(KHG 2003. 11. 14,2002da2485(ÖGB 2003ha, S. 2329); es ging um einen Kaufvertrag vom Appartement,für den „Act on the ownership and management of aggregate building„ §9 I gilt,der wiederum auf §667 671 KBGB hinweist. Das KHG hat hierbei ausdrücklich verweigert, §668 S. 2 anzuwenden).
    Dies will die 4. UK nicht ausser Acht lassen[표]Hierbei muss man schon §272 in Rücksicht nehmen, der das Eigentum zur gesamten Hand regelt. §272 heisst dass „zur Verfügung über die Sache oder deren Veränderung die Zustimmung aller Gesamthänder erforderlich ist und jeder Gesamthänder jeoch berechtigt ist, die Erhaltungsmassmahmen allein zu treffen„.
    Also das KBGB kennt das Gesamthandeigentum und hat, anders als in Japan,Spezialvorschriften(§§271 274) dafür. Gesellschaftsvermögen gehört auch zum Gesamthandeigentum, dennoch hat das Gesellschaftvertragsrecht von §272abweichende Regelung getroffen, nämlich Angelegenheiten der Gesellschaft werden durch Beschluss der Mehrheit aller Gesellschafter geordnet. Steht die Geschäftsführung mehreren Gesellschaftern zu, so muss sie durch die Mehrheit der Stimmen entschieden werden. Demgemäss ist, mindest vom Wortsinn aus, nicht herzuleiten, dass zur Verfügung über die Gesellschaftsvermögen oder deren Veränderung die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich ist. Auch das KHG hat sich der Ansicht angeschlossen. KHG 2010.4.29, 2007da18911(ÖGB 2010sang, S. 969)stellte fest dass §706 II dem §272 Vorrang hat(Schon KHG 1998. 3. 13, 95da30345).

    참고자료

    · 없음
  • 자주묻는질문의 답변을 확인해 주세요

    해피캠퍼스 FAQ 더보기

    꼭 알아주세요

    • 자료의 정보 및 내용의 진실성에 대하여 해피캠퍼스는 보증하지 않으며, 해당 정보 및 게시물 저작권과 기타 법적 책임은 자료 등록자에게 있습니다.
      자료 및 게시물 내용의 불법적 이용, 무단 전재∙배포는 금지되어 있습니다.
      저작권침해, 명예훼손 등 분쟁 요소 발견 시 고객센터의 저작권침해 신고센터를 이용해 주시기 바랍니다.
    • 해피캠퍼스는 구매자와 판매자 모두가 만족하는 서비스가 되도록 노력하고 있으며, 아래의 4가지 자료환불 조건을 꼭 확인해주시기 바랍니다.
      파일오류 중복자료 저작권 없음 설명과 실제 내용 불일치
      파일의 다운로드가 제대로 되지 않거나 파일형식에 맞는 프로그램으로 정상 작동하지 않는 경우 다른 자료와 70% 이상 내용이 일치하는 경우 (중복임을 확인할 수 있는 근거 필요함) 인터넷의 다른 사이트, 연구기관, 학교, 서적 등의 자료를 도용한 경우 자료의 설명과 실제 자료의 내용이 일치하지 않는 경우

“민사법학”의 다른 논문도 확인해 보세요!

문서 초안을 생성해주는 EasyAI
안녕하세요 해피캠퍼스의 20년의 운영 노하우를 이용하여 당신만의 초안을 만들어주는 EasyAI 입니다.
저는 아래와 같이 작업을 도와드립니다.
- 주제만 입력하면 AI가 방대한 정보를 재가공하여, 최적의 목차와 내용을 자동으로 만들어 드립니다.
- 장문의 콘텐츠를 쉽고 빠르게 작성해 드립니다.
- 스토어에서 무료 이용권를 계정별로 1회 발급 받을 수 있습니다. 지금 바로 체험해 보세요!
이런 주제들을 입력해 보세요.
- 유아에게 적합한 문학작품의 기준과 특성
- 한국인의 가치관 중에서 정신적 가치관을 이루는 것들을 문화적 문법으로 정리하고, 현대한국사회에서 일어나는 사건과 사고를 비교하여 자신의 의견으로 기술하세요
- 작별인사 독후감
해캠 AI 챗봇과 대화하기
챗봇으로 간편하게 상담해보세요.
2025년 09월 03일 수요일
AI 챗봇
안녕하세요. 해피캠퍼스 AI 챗봇입니다. 무엇이 궁금하신가요?
4:59 오후