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죽을 권리를 둘러싼 논쟁 - 안락사에 대한 한국과 독일의 신문보도 비교 (Vergleich der Zeitungsberichte in Korea und Deutschland über das „Recht zu sterben“)

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최초등록일 2025.07.01 최종저작일 2009.06
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죽을 권리를 둘러싼 논쟁 - 안락사에 대한 한국과 독일의 신문보도 비교
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    서지정보

    · 발행기관 : 한국헤세학회
    · 수록지 정보 : 헤세연구 / 21호 / 355 ~ 378페이지
    · 저자명 : 이기식

    초록

    In Korea und Deutschland gab es im Jahre 2008 Debatten über das Recht zu sterben. Am 28. November 2008 wurde erstmals In der koreanischen Geschichte ein Urteil gefällt, dass die passive Sterbehilfe juristisch anerkannt werden könnte. Der Rechts- prozess ist immer noch in Gang, da das betroffene Krankenhaus bei der höchsten Instanz, dem Obersten Gerichtshof, Revision beantragt hat. In Deutschland hat man über die Sterbehilfe heftig diskutiert, nachdem ein Jurist einer 79-jährigen Rentnerin beim Suizid half und am 30. Juni 2008 dies per Video der Welt kundtat. Die Tageszeitungen in beiden Ländern berichteten intensiv über die jeweiligen Ereignisse.
    In diesem Aufsatz werden die einflussreichsten Zeitungen in Korea mit einer deutschen Tageszeitung dahingehend verglichen, wie sie über dieses Thema berichteten. Die Ausgaben der koreanischen Tageszeitungen "Chosun", "Joongang" und "Donga" und die deutsche Tageszeitung "Süddeutsche Zeitung" wurden jeweils in der Woche, in der sie sich intensiv damit beschäftigten, analysiert.
    Die Untersuchung ergibt, dass die koreanischen Zeitungen sehr beschränkte Informationen über die Sterbehilfe zur Verfügung stellten und nicht zwischen aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe differenzierten. Sie berichteten über die Situation der Sterbehilfe im Ausland falsch, besonders über die Situation in den Niederlanden, dass nur passive Sterbehilfe, nicht aber aktive Sterbehilfe, dort erlaubt wäre. Sie analysierten die Sterbehilfe nicht in verschiedener Hinsicht, z.B. nicht im gesellschaftlichen, kulturellen, medizinischen, juristischen und finanziellen Kontext. Unter den drei koreanischen Tageszeitungen befürwortete die "Chosun" die passive Sterbehilfe klar, die "Joongang" indirekt, während die "Donga"-Tageszeitung eher neutral blieb.
    Die Süddeutsche Zeitung berichtete über den assistierten Suizid unter verschiedenen Aspekten: wie die deutschen Politiker darauf reagierten, um das neue Gesetz gegen Kommerzialisierung des Selbstmordes vorzubereiten, wie schwer aber ein solches Gesetz juristisch in die Praxis umzusetzen ist, warum diese Frau Selbstmord beging, obwohl sie keine unheilbare Krankheit hatte, wie schwer die todkranken Patienten an Schmerzen leiden, welche Probleme die alten Leute im Alltag haben, warum ältere Menschen häufig an Selbstmord denken...etc.
    Der Kulturunterschied oder der Unterschied des Niveaus in den Tageszeitungen der beiden Länder wird durch diese Forschung greifbar. Die Berichte der koreanischen Zeitungen blieben oberflächlich und zeigten die Thematik nicht unter verschiedenen Aspekten, während die Süddeutsche Zeitung das Ereignis konkret unter verschiedenen Aspekten beleuchtete. Die Süddeutsche Zeitung kann zur kritischen Meinungsbildung in der Öffentlichkeit beitragen, während dies für die koreanischen Zeitungen nicht der Fall ist, weil ihre Berichte nicht sachlich, bzw. kritisch sind und weil sie keine fundierte Information über das Thema zu Verfügung stellen.

    영어초록

    In Korea und Deutschland gab es im Jahre 2008 Debatten über das Recht zu sterben. Am 28. November 2008 wurde erstmals In der koreanischen Geschichte ein Urteil gefällt, dass die passive Sterbehilfe juristisch anerkannt werden könnte. Der Rechts- prozess ist immer noch in Gang, da das betroffene Krankenhaus bei der höchsten Instanz, dem Obersten Gerichtshof, Revision beantragt hat. In Deutschland hat man über die Sterbehilfe heftig diskutiert, nachdem ein Jurist einer 79-jährigen Rentnerin beim Suizid half und am 30. Juni 2008 dies per Video der Welt kundtat. Die Tageszeitungen in beiden Ländern berichteten intensiv über die jeweiligen Ereignisse.
    In diesem Aufsatz werden die einflussreichsten Zeitungen in Korea mit einer deutschen Tageszeitung dahingehend verglichen, wie sie über dieses Thema berichteten. Die Ausgaben der koreanischen Tageszeitungen "Chosun", "Joongang" und "Donga" und die deutsche Tageszeitung "Süddeutsche Zeitung" wurden jeweils in der Woche, in der sie sich intensiv damit beschäftigten, analysiert.
    Die Untersuchung ergibt, dass die koreanischen Zeitungen sehr beschränkte Informationen über die Sterbehilfe zur Verfügung stellten und nicht zwischen aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe differenzierten. Sie berichteten über die Situation der Sterbehilfe im Ausland falsch, besonders über die Situation in den Niederlanden, dass nur passive Sterbehilfe, nicht aber aktive Sterbehilfe, dort erlaubt wäre. Sie analysierten die Sterbehilfe nicht in verschiedener Hinsicht, z.B. nicht im gesellschaftlichen, kulturellen, medizinischen, juristischen und finanziellen Kontext. Unter den drei koreanischen Tageszeitungen befürwortete die "Chosun" die passive Sterbehilfe klar, die "Joongang" indirekt, während die "Donga"-Tageszeitung eher neutral blieb.
    Die Süddeutsche Zeitung berichtete über den assistierten Suizid unter verschiedenen Aspekten: wie die deutschen Politiker darauf reagierten, um das neue Gesetz gegen Kommerzialisierung des Selbstmordes vorzubereiten, wie schwer aber ein solches Gesetz juristisch in die Praxis umzusetzen ist, warum diese Frau Selbstmord beging, obwohl sie keine unheilbare Krankheit hatte, wie schwer die todkranken Patienten an Schmerzen leiden, welche Probleme die alten Leute im Alltag haben, warum ältere Menschen häufig an Selbstmord denken...etc.
    Der Kulturunterschied oder der Unterschied des Niveaus in den Tageszeitungen der beiden Länder wird durch diese Forschung greifbar. Die Berichte der koreanischen Zeitungen blieben oberflächlich und zeigten die Thematik nicht unter verschiedenen Aspekten, während die Süddeutsche Zeitung das Ereignis konkret unter verschiedenen Aspekten beleuchtete. Die Süddeutsche Zeitung kann zur kritischen Meinungsbildung in der Öffentlichkeit beitragen, während dies für die koreanischen Zeitungen nicht der Fall ist, weil ihre Berichte nicht sachlich, bzw. kritisch sind und weil sie keine fundierte Information über das Thema zu Verfügung stellen.

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