PARTNER
검증된 파트너 제휴사 자료

비영리사단법인에 관한 독일의 최근 동향 -비영리사단법인의 영리활동을 중심으로 - (Nichtwirtschaftliche Vereine im Deutschland - unter besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Betätigung von Nichtwirtschaftlichen Vereinen-)

29 페이지
기타파일
최초등록일 2025.05.16 최종저작일 2008.12
29P 미리보기
비영리사단법인에 관한 독일의 최근 동향 -비영리사단법인의 영리활동을 중심으로 -
  • 미리보기

    서지정보

    · 발행기관 : 한국사법학회
    · 수록지 정보 : 비교사법 / 15권 / 4호 / 71 ~ 99페이지
    · 저자명 : 임건면

    초록

    Der Mensch als animal sociale hat sich immer zur Verwirklichung gemeinsamner Ziele zusammengeschlossen.
    Im Deutschland betreiben Vereine häufig wirtschaftliche Geschäftsbetriebe in nicht unerheblichem Umfang. Die vereinsrechtliche Zulässigkeit tritt dabei typi- scherweise in den Hintergrund, da dem Staat nach geltendem Recht effektive Sanktionsmöglichkeiten fehlen.
    Das Budesministerium der Justiz hatte am 25. August 2004 einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vereinsrechts vorgelegt, der sich das Ziel gesetzt hatte, das seit über 100 Jahren im Wesentlichen unveränderte Vereinsrecht des BGB modern zu gestalten, zu vereinfachen und den heutigen Bedürfnissen anzupassen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte u. a. das sog. Nebenzweckprivileg in § 21 BGB verankert, die Bestimmung des § 22 BGB über den wirtschaftlichen Verein aufgehoben und die bislang auf Amtsgerichte und Verwaltungsbehörden verteilte Rechtsformaufsicht über eingetragene Vereine bei den Amtsgerichten konzentriert werden.

    Das Nebenzweckprivileg beruht auf der Erkenntnis, dass auch Vereine mit ideellen Zielen vielmals nicht ohne eine wirtschaftliche Betätigung auskommen. Es besagt, dass ein Verein trotz Vorhandenseins eines wirtschaftlichen Geschäftsbe- triebs in das Vereinsregister eingetragen werden kann, sofern dieser Geschäfts- betrieb im Vergleich zur ideellen Tätigkeit als bloße Nebentätigkeit anzusehen ist. Nach welchen Kriterien sich dies beurteilt, ist frielich seit jeher umstritten.
    Im Ergebnis läge der einzige Fortschritt der vorgeschlagenen Kodifizierung des Nebenzweckprivilegs also in der Beendigung des Streits über die Zulässigkeit bloßer Mittelbeschaffunsbetriebe. Das ist zwar immerhin etwas, aber gemessen an dem Ziel des Gesetzentwurfs und daran, dass in bezug auf das Nebenzweckprivileg kein dringender Refombedarf erkennbar ist, zu wenig.

    Nähere Betrachtung verdient des weiteren die mit den §§ 21, 22 BGB eng zu- sammenhängende Frage nach den Sanktionen gegen eingetragene Vereine, die in Wahrheit wirtschaftliche Vereine und deshalb zu Unrecht eingetragen sind. Angesprochen sind damit § 43 Abs, 2 BGB einerseits sowie §§ 159 Abs.1 Satz 2, 142 Abs.1 satz 1 FGG andererseits.
    Jedoch ist es nicht zu überzeugen, dass § 43 BGB auch künftig nur verdeckte Rechtformverfehlungen zu erfassen und es für die offenen bei den FGG-Rege- lungen bleiben soll. Beide Arten der Rechtsformfehlung sollten in einer Regelung zusammengefasst werden, und eine solche Regelung gehört systematisch in das FGG.

    Man hat den Referentenentwurf vom August 2004 nicht zu Unrecht vorgeworfen, er wirke in seinen zentralen Punkten unausgegoren und übereilt. Sein größter Schwachpunkt jedoch liegt darin, dass er sich in bezug auf wirtschafltich tätige Idealvereine viel zu defensive verhält.

    영어초록

    Der Mensch als animal sociale hat sich immer zur Verwirklichung gemeinsamner Ziele zusammengeschlossen.
    Im Deutschland betreiben Vereine häufig wirtschaftliche Geschäftsbetriebe in nicht unerheblichem Umfang. Die vereinsrechtliche Zulässigkeit tritt dabei typi- scherweise in den Hintergrund, da dem Staat nach geltendem Recht effektive Sanktionsmöglichkeiten fehlen.
    Das Budesministerium der Justiz hatte am 25. August 2004 einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vereinsrechts vorgelegt, der sich das Ziel gesetzt hatte, das seit über 100 Jahren im Wesentlichen unveränderte Vereinsrecht des BGB modern zu gestalten, zu vereinfachen und den heutigen Bedürfnissen anzupassen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte u. a. das sog. Nebenzweckprivileg in § 21 BGB verankert, die Bestimmung des § 22 BGB über den wirtschaftlichen Verein aufgehoben und die bislang auf Amtsgerichte und Verwaltungsbehörden verteilte Rechtsformaufsicht über eingetragene Vereine bei den Amtsgerichten konzentriert werden.

    Das Nebenzweckprivileg beruht auf der Erkenntnis, dass auch Vereine mit ideellen Zielen vielmals nicht ohne eine wirtschaftliche Betätigung auskommen. Es besagt, dass ein Verein trotz Vorhandenseins eines wirtschaftlichen Geschäftsbe- triebs in das Vereinsregister eingetragen werden kann, sofern dieser Geschäfts- betrieb im Vergleich zur ideellen Tätigkeit als bloße Nebentätigkeit anzusehen ist. Nach welchen Kriterien sich dies beurteilt, ist frielich seit jeher umstritten.
    Im Ergebnis läge der einzige Fortschritt der vorgeschlagenen Kodifizierung des Nebenzweckprivilegs also in der Beendigung des Streits über die Zulässigkeit bloßer Mittelbeschaffunsbetriebe. Das ist zwar immerhin etwas, aber gemessen an dem Ziel des Gesetzentwurfs und daran, dass in bezug auf das Nebenzweckprivileg kein dringender Refombedarf erkennbar ist, zu wenig.

    Nähere Betrachtung verdient des weiteren die mit den §§ 21, 22 BGB eng zu- sammenhängende Frage nach den Sanktionen gegen eingetragene Vereine, die in Wahrheit wirtschaftliche Vereine und deshalb zu Unrecht eingetragen sind. Angesprochen sind damit § 43 Abs, 2 BGB einerseits sowie §§ 159 Abs.1 Satz 2, 142 Abs.1 satz 1 FGG andererseits.
    Jedoch ist es nicht zu überzeugen, dass § 43 BGB auch künftig nur verdeckte Rechtformverfehlungen zu erfassen und es für die offenen bei den FGG-Rege- lungen bleiben soll. Beide Arten der Rechtsformfehlung sollten in einer Regelung zusammengefasst werden, und eine solche Regelung gehört systematisch in das FGG.

    Man hat den Referentenentwurf vom August 2004 nicht zu Unrecht vorgeworfen, er wirke in seinen zentralen Punkten unausgegoren und übereilt. Sein größter Schwachpunkt jedoch liegt darin, dass er sich in bezug auf wirtschafltich tätige Idealvereine viel zu defensive verhält.

    참고자료

    · 없음
  • 자주묻는질문의 답변을 확인해 주세요

    해피캠퍼스 FAQ 더보기

    꼭 알아주세요

    • 자료의 정보 및 내용의 진실성에 대하여 해피캠퍼스는 보증하지 않으며, 해당 정보 및 게시물 저작권과 기타 법적 책임은 자료 등록자에게 있습니다.
      자료 및 게시물 내용의 불법적 이용, 무단 전재∙배포는 금지되어 있습니다.
      저작권침해, 명예훼손 등 분쟁 요소 발견 시 고객센터의 저작권침해 신고센터를 이용해 주시기 바랍니다.
    • 해피캠퍼스는 구매자와 판매자 모두가 만족하는 서비스가 되도록 노력하고 있으며, 아래의 4가지 자료환불 조건을 꼭 확인해주시기 바랍니다.
      파일오류 중복자료 저작권 없음 설명과 실제 내용 불일치
      파일의 다운로드가 제대로 되지 않거나 파일형식에 맞는 프로그램으로 정상 작동하지 않는 경우 다른 자료와 70% 이상 내용이 일치하는 경우 (중복임을 확인할 수 있는 근거 필요함) 인터넷의 다른 사이트, 연구기관, 학교, 서적 등의 자료를 도용한 경우 자료의 설명과 실제 자료의 내용이 일치하지 않는 경우
문서 초안을 생성해주는 EasyAI
안녕하세요. 해피캠퍼스의 방대한 자료 중에서 선별하여 당신만의 초안을 만들어주는 EasyAI 입니다.
저는 아래와 같이 작업을 도와드립니다.
- 주제만 입력하면 목차부터 본문내용까지 자동 생성해 드립니다.
- 장문의 콘텐츠를 쉽고 빠르게 작성해 드립니다.
- 스토어에서 무료 캐시를 계정별로 1회 발급 받을 수 있습니다. 지금 바로 체험해 보세요!
이런 주제들을 입력해 보세요.
- 유아에게 적합한 문학작품의 기준과 특성
- 한국인의 가치관 중에서 정신적 가치관을 이루는 것들을 문화적 문법으로 정리하고, 현대한국사회에서 일어나는 사건과 사고를 비교하여 자신의 의견으로 기술하세요
- 작별인사 독후감
해캠 AI 챗봇과 대화하기
챗봇으로 간편하게 상담해보세요.
2025년 08월 05일 화요일
AI 챗봇
안녕하세요. 해피캠퍼스 AI 챗봇입니다. 무엇이 궁금하신가요?
1:43 오전