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독일어 명령법 활용형태소에 관한 통시적 고찰 (Eine diachronische Untersuchung der Flexionsmorpheme des deutschen Imperativs - In Bezug auf starke Verben und jan-Verben)

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최초등록일 2025.05.26 최종저작일 2005.09
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독일어 명령법 활용형태소에 관한 통시적 고찰
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    서지정보

    · 발행기관 : 한국독일어문학회
    · 수록지 정보 : 독일언어문학 / 29호 / 1 ~ 27페이지
    · 저자명 : 서영석

    초록

    Unter dem diachronischen Aspekt beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit den Flexionsmorphemen(=Flexiven) des deutschen Imperativs.
    Im 2. Singular des Imperativs kann ursprachlich der reine Präsensstamm gebraucht werden, dessen auslautende Themavokal, idg.*-e im Urgermanischen verschwindet. In den germanischen Einzelsprachen hat die imperativische Form des 2. Singular bei den starken Verben kein Flexiv( Imp.Sg.2. idg.*-e> urg.*-ø; got.-ø, ae. as. ahd.-ø, mhd.-ø ). Bei den jan-Verben erscheint das Flexiv als die Form got.-ei, die auf idg.*-éįe od. idg.*-iįe- zurückzuführen sein kann, während es in den westgermanischen Einzelsprachen als die verschwächte Form -i od. -e auftritt( Imp.Sg.2. got.-ei, as. ahd. -i, ae.-i/-ø, mhd.-e/-ø ).
    Der 3. Singular wird ursprachlich durch Anfügung einer Partikel, idg.*-tōd an den Stamm gebildet. Im Germanischen ist nach dem gesetzlichen Schwund des germ.*-đ der auslautende Vokal, germ.*-ō mit der anderen Partikel, germ.*-u verbunden. Im Gotischen tritt das Flexiv des 3. Singulars als -adau bei den starken Verben und als -jadau bei jan-Verben auf. Sie sind nur im Gotischen belegt.
    Der 1. und 2. Plural des Imperativs, die aus dem Injunktivparadigma stammen, decken sich im Gotischen äußerlich mit den indikativischen Formen. Bei der invertierten Wortstellung folgt auf den 1. Plural das zugehörige Personalpronomen ae. wē ( =ahd. mhd. wir ), so steht öfters die verkürzte Form auf -e im Westgermanischen, Das nennt man Ekthlipsis. Im Altenglischen hat der 1. Plural manchmal die Form -an als Flexiv, die meist durch die Form des Optativs, -en ersetzt wird. Im Althochdeutschen stimmen die pluralischen Formen anfänglich mit den indikativischen überein. Das Flexiv der 1. Plural, ahd. -a/emēs stammt wohl aus idg.*-a/emēs. Seit dem 9. Jh. erscheint daneben die optativische Form -ēm/-ēn, anfangs noch selten, doch im 10/11. Jh. zur alleinigen Geltung anwachsend. Im Mittelhochdeutschen unterliegen die Flexive der Nebensilben -abschwächung voller Vokale zu -e-. Weitgehend zusammengefallen sind die Flexive des Imperativs, Indikativs und Optativs Präsens. Das nennt man die Nivellierung zwischen drei Modi. Als das Flexiv der 1. Plural aller Modi tritt daher die Form -en auf ( Imp.Pl.1. got.-am, ae. -an, -en, ahd.-a/emēs, -ēn, mhd.-en ).
    In den westgermanischen Einzelsprachen geht der 2. Plural des Imperativs in Anlehnung an den Indikativ auf -ađ aus. Im Althochdeutschen stammt die Regelform -et aus germ.*-eđe. In den älteren alemannischen Texten findet sich daneben die zweite Variante -at, deren -a- aus dem 3. Plural kommt. Als dritte erscheint im Spätalemannischen die Form -ent, die der 3. Plural angeglichen ist. Als vierte tritt die Form -it selten auf. Im Mittelhochdeutschen gilt anstatt der Regelform -et alem. und südfrk. -ent als das Flexiv der 2. Plural( Imp.Pl.2. got.-iÞ, ae. as.-ađ, ahd.-at, -et, mhd.-et, alem. südfrk.-ent ).
    Bei den jan-Verben gelten folgende Formen einzelsprachlich als die Flexive des 1. und 2. Plurals des Imperativs.

    Imp.Pl.1. got.-jam, ae.-ian, -ien, -a, -e ahd.-(i)emēs, -(i)ēn, mhd. -n, -ien
    Imp.Pl.2. got.-jiÞ, -eiÞ, ae.-iađ, -ađ, as.-iađ, -eađ ahd.-(i)a/et mhd.-(e)t, -ø
    Im Frühneuhochdeutschen läuft ein komplexer Auswahlprozess ab bis zur Normierung des neuhochdeutschen, einheitlichen Paradigmas, das offenbar am ehesten im Ostmitteldeutschen erreicht wird. Die starken Verben zeigen im 2. Singular häufiger die Form -ø als das Flexiv als die jan-Verben. Die Ekthlipsis des Flexivs -et der 2. Plural ist kontextuell beschränkt als Asssimilation von dentalem Verschlusslaut im Stammausgang. Im Neuhochdeutschen ist der Imperativ flexionsmorphologisch nicht ausgeprägt. Eine systematische Abhängigkeit von der Art des vorhergehenden Stammauslauts spielt bei der Auswahl der Flexive des Imperativs eine große Rolle. Die Kategorie Modus wird zunächst weiter nivelliert und schließlich neu aufgebaut. Die Singularform des Imperativs wird gewöhnlich durch das Flexiv -(e) und die Pluraform durch das Flexiv -(e)t gekennzeichnet.

    영어초록

    Unter dem diachronischen Aspekt beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit den Flexionsmorphemen(=Flexiven) des deutschen Imperativs.
    Im 2. Singular des Imperativs kann ursprachlich der reine Präsensstamm gebraucht werden, dessen auslautende Themavokal, idg.*-e im Urgermanischen verschwindet. In den germanischen Einzelsprachen hat die imperativische Form des 2. Singular bei den starken Verben kein Flexiv( Imp.Sg.2. idg.*-e> urg.*-ø; got.-ø, ae. as. ahd.-ø, mhd.-ø ). Bei den jan-Verben erscheint das Flexiv als die Form got.-ei, die auf idg.*-éįe od. idg.*-iįe- zurückzuführen sein kann, während es in den westgermanischen Einzelsprachen als die verschwächte Form -i od. -e auftritt( Imp.Sg.2. got.-ei, as. ahd. -i, ae.-i/-ø, mhd.-e/-ø ).
    Der 3. Singular wird ursprachlich durch Anfügung einer Partikel, idg.*-tōd an den Stamm gebildet. Im Germanischen ist nach dem gesetzlichen Schwund des germ.*-đ der auslautende Vokal, germ.*-ō mit der anderen Partikel, germ.*-u verbunden. Im Gotischen tritt das Flexiv des 3. Singulars als -adau bei den starken Verben und als -jadau bei jan-Verben auf. Sie sind nur im Gotischen belegt.
    Der 1. und 2. Plural des Imperativs, die aus dem Injunktivparadigma stammen, decken sich im Gotischen äußerlich mit den indikativischen Formen. Bei der invertierten Wortstellung folgt auf den 1. Plural das zugehörige Personalpronomen ae. wē ( =ahd. mhd. wir ), so steht öfters die verkürzte Form auf -e im Westgermanischen, Das nennt man Ekthlipsis. Im Altenglischen hat der 1. Plural manchmal die Form -an als Flexiv, die meist durch die Form des Optativs, -en ersetzt wird. Im Althochdeutschen stimmen die pluralischen Formen anfänglich mit den indikativischen überein. Das Flexiv der 1. Plural, ahd. -a/emēs stammt wohl aus idg.*-a/emēs. Seit dem 9. Jh. erscheint daneben die optativische Form -ēm/-ēn, anfangs noch selten, doch im 10/11. Jh. zur alleinigen Geltung anwachsend. Im Mittelhochdeutschen unterliegen die Flexive der Nebensilben -abschwächung voller Vokale zu -e-. Weitgehend zusammengefallen sind die Flexive des Imperativs, Indikativs und Optativs Präsens. Das nennt man die Nivellierung zwischen drei Modi. Als das Flexiv der 1. Plural aller Modi tritt daher die Form -en auf ( Imp.Pl.1. got.-am, ae. -an, -en, ahd.-a/emēs, -ēn, mhd.-en ).
    In den westgermanischen Einzelsprachen geht der 2. Plural des Imperativs in Anlehnung an den Indikativ auf -ađ aus. Im Althochdeutschen stammt die Regelform -et aus germ.*-eđe. In den älteren alemannischen Texten findet sich daneben die zweite Variante -at, deren -a- aus dem 3. Plural kommt. Als dritte erscheint im Spätalemannischen die Form -ent, die der 3. Plural angeglichen ist. Als vierte tritt die Form -it selten auf. Im Mittelhochdeutschen gilt anstatt der Regelform -et alem. und südfrk. -ent als das Flexiv der 2. Plural( Imp.Pl.2. got.-iÞ, ae. as.-ađ, ahd.-at, -et, mhd.-et, alem. südfrk.-ent ).
    Bei den jan-Verben gelten folgende Formen einzelsprachlich als die Flexive des 1. und 2. Plurals des Imperativs.

    Imp.Pl.1. got.-jam, ae.-ian, -ien, -a, -e ahd.-(i)emēs, -(i)ēn, mhd. -n, -ien
    Imp.Pl.2. got.-jiÞ, -eiÞ, ae.-iađ, -ađ, as.-iađ, -eađ ahd.-(i)a/et mhd.-(e)t, -ø
    Im Frühneuhochdeutschen läuft ein komplexer Auswahlprozess ab bis zur Normierung des neuhochdeutschen, einheitlichen Paradigmas, das offenbar am ehesten im Ostmitteldeutschen erreicht wird. Die starken Verben zeigen im 2. Singular häufiger die Form -ø als das Flexiv als die jan-Verben. Die Ekthlipsis des Flexivs -et der 2. Plural ist kontextuell beschränkt als Asssimilation von dentalem Verschlusslaut im Stammausgang. Im Neuhochdeutschen ist der Imperativ flexionsmorphologisch nicht ausgeprägt. Eine systematische Abhängigkeit von der Art des vorhergehenden Stammauslauts spielt bei der Auswahl der Flexive des Imperativs eine große Rolle. Die Kategorie Modus wird zunächst weiter nivelliert und schließlich neu aufgebaut. Die Singularform des Imperativs wird gewöhnlich durch das Flexiv -(e) und die Pluraform durch das Flexiv -(e)t gekennzeichnet.

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